Mitglied werden
Mitglied werden
Satzung
"Wir – die VENRO-Mitgliedsorganisationen – haben uns im Verband zusammengeschlossen, um unseren „Beitrag für mehr Gerechtigkeit in der Einen Welt zu verstärken“. Unsere gemeinsame Aufgabe ist, der „Bekämpfung der Armut, der Verwirklichung der Menschenrechte und der Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen bestmöglich zu dienen“.
Mandat und Zielsetzung der Verbandsarbeit sind in der Satzung von VENRO definiert. Diese bildet auch die Grundlage für die VENRO-Strategie 2011 bis 2016.


Mitgliedschafts-Kriterien
Kriterien für eine Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in VENRO steht grundsätzlich nichtstaatlichen, gemeinnützigen Organisationen zu, die sich in der Entwicklungszusammenarbeit, humanitären Hilfe oder der entwicklungspolitischen Informations-, Bildungs- und Lobbyarbeit engagieren. Die Organisationen müssen ihren Sitz in Deutschland haben.
Informationen zu den Kriterien und dem Aufnahmeverfahren finden sie hier:
VENRO-MitgliedschaftskriterienVENRO-Aufnahmeverfahren


Fragebogen Interessierte
Fragebogen für eine Mitgliedschaft
Interessierte können den Fragebogen ausfüllen und an das VENRO-Sekretariat weiterleiten. Dort wird dann geprüft, ob der Antragsteller die Anforderungen für eine Mitgliedschaft erfüllt.


Beiträge für eine Mitgliedschaft
Wer Mitglied bei VENRO werden möchte, muss nicht Vollmitglied werden, sondern kann sich auch erst für eine Gastmitgliedschaft entscheiden. Die Gastmitgliedschaft ist auf zwei Jahre befristet.
Beitragstabelle Vollmitglieder
Beitragstabelle Gastmitgliedschaft
Bemessungsgrundlage

