Mitglied werden

Mitglied werden 

Satzung

"Wir – die VENRO-Mitgliedsorganisationen – haben uns im Verband zusammengeschlossen, um unseren „Beitrag für mehr Gerechtigkeit in der Einen Welt zu verstärken“. Unsere gemeinsame Aufgabe ist, der „Bekämpfung der Armut, der Verwirklichung der Menschenrechte und der Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen bestmöglich zu dienen“.

Mandat und Zielsetzung der Verbandsarbeit sind in der Satzung von VENRO definiert. Diese bildet auch die Grundlage für die VENRO-Strategie 2011 bis 2016.

VENRO-Satzung 

Mitgliedschafts-Kriterien

Kriterien für eine Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in VENRO steht grundsätzlich nichtstaatlichen, gemeinnützigen Organisationen zu, die sich in der Entwicklungszusammenarbeit, humanitären Hilfe oder der entwicklungspolitischen Informations-, Bildungs- und Lobbyarbeit engagieren. Die Organisationen müssen ihren Sitz in Deutschland haben.

Informationen zu den Kriterien und dem Aufnahmeverfahren finden sie hier:

VENRO-MitgliedschaftskriterienVENRO-Aufnahmeverfahren

Fragebogen Interessierte

Fragebogen für eine Mitgliedschaft

Interessierte können den Fragebogen ausfüllen und an das VENRO-Sekretariat weiterleiten. Dort wird dann geprüft, ob der Antragsteller die Anforderungen für eine Mitgliedschaft erfüllt.

Fragebogen für Interessenten

Beiträge für eine Mitgliedschaft

Wer Mitglied bei VENRO werden möchte, muss nicht Vollmitglied werden, sondern kann sich auch erst für eine Gastmitgliedschaft entscheiden. Die Gastmitgliedschaft ist auf zwei Jahre befristet.

Beitragstabelle Vollmitglieder
Beitragstabelle Gastmitgliedschaft
Bemessungsgrundlage

Kontakt

Astrid Lohbeck

Referentin Finanzen

Tel.: 0228/94677-18

a.lohbeck(at)venro.org