Kindesschutz
Eine wichtige Zielgruppe der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sind Kinder und Jugendliche. In vielen Entwicklungsländern bilden sie die Mehrheit der Bevölkerung. Minderjährige Jungen und Mädchen sind besonders schutz- und förderungsbedürftig. Deshalb ist es eine wichtige Aufgabe der Entwicklungszusammenarbeit, die Rechte der Kinder zu stärken, ihre Entwicklungschancen zu verbessern und sie vor möglichen Gefährdungen zu schützen.
Daten und Fakten
- Jedes zweite Kind in den Entwicklungsländern bleibt ohne Geburtsurkunde – Voraussetzung für einen Platz in der Schule, Gesundheitsversorgung und weitere soziale Leistungen. Jedes Jahr sind dies 48 Millionen Neugeborene.
- Weltweit wachsen rund 143 Millionen Kinder ohne Vater, Mutter oder beide Eltern auf. Durch AIDS steigt die Zahl der Waisen in einigen Ländern weiter an.
- Mehr als 100 Millionen Kinder schlagen sich schutzlos und ohne jede Chance auf eine Ausbildung in den Großstädten auf der Straße durch.
- Schätzungsweise 171 Millionen Kinder arbeiten unter Bedingungen, die ihrer Gesundheit schaden und sie vom Schulbesuch abhalten. 8,4 Millionen von ihnen werden als Sklaven oder Schuldknechte ausgebeutet.
Quelle: UNICEF-Jahresbericht 2006


VENRO-Kodex Kinderrechte
VENRO-Kodex Kinderrechte
Im Dezember 2009 haben die VENRO-Mitglieder den VENRO-Kodex zu Kinderrechten verabschiedet. Dieser hat den Schutz von Kindern vor Missbrauch und Ausbeutung in der Entwicklungszusammenarbeit und Humanitären Hilfe zum Inhalt.
Ziel jeder Mitgliedsorganisation ist es, ein Umfeld zu schaffen, das für Kinder und Jugendliche und gefährdete Personen sicher ist und in dem die Einhaltung der Menschenrechte gewährleistet ist. Dies beinhaltet auch den Schutz vor Missbrauch im Rahmen ihrer eigenen Organisations-und Partnerstrukturen.
VENRO-Kodex zu Kinderrechten PDF


